Im Rahmen des internationalen Zentrums für Menschenrechte
Der Schutz der Menschen im humanitären Völkerrecht bezieht sich ausschließlich auf das genfer Abkommen IV - SR 0.518.51!
EDEN Stiftung
Die Stiftung hat sich zur Aufgabe gemacht Menschen zu ihren Grund- und Freiheitsrechten aufzuklären.
Die EDEN Stiftung arbeitet aktiv in der Öffentlichkeit und setzt sich für mehr Transparenz ein.
Menschen besitzen Naturrechte, gedeckt durch die allgemeingültigen Menschenrechte. Die Stiftung berät hierzu.
"Alle Menschen sind frei und gleich an Würde..." - Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Eine genaue Übersicht der Aufklärungsarbeit sowie
der aktuellen Projekte kann angefordert werden:
Der Zweck der EDEN Stiftung wird durch die genannten Punkte verwirklicht und umgesetzt:
Legitimierung
Der Schutz der Menschen im humanitären Völkerrecht bezieht sich ausschließlich auf das genfer Abkommen IV - SR 0.518.51!
Die globalen Nichtregierungorganisationen der Menschen sind legitim und legal, denn die Grundlage der Anerkennung im Völkerrecht liegt durch öffentliche Urkunden vor (StGBl. Nr. 139/1918 vom 19.12.1918)
Art. 1 (1,3,5), 2 ÜLV, Art. 24 (3), 25 GG, §§ 18-20 GVG, § 2 VwVfG, § 40 VwGO, § 2 AO, § 112 BPersVG, Art. 142, 149 genfer Abkommen IV - SR 0.518.51
EDEN Stiftung setzt sich ein
Kontakt
Für unser gemeinsames Wohl.